Frühbehandlung (5.-6. Lebensjahr)

Frühbe­handlung (5.-6. Lebensjahr)

Manchmal ist eine vorzeitige therapeutische Korrektur der Zähne und/ oder des Kiefers notwendig. Die sog. Frühbehandlung hilft dabei, ein Fortschreiten der Fehlstellungen zu verhindern, Wachstumshemmungen aufzuheben oder eine später schwierigere bzw. aufwändigere Therapie zu vermeiden.

Ein Beispiel ist der Kreuzbiss. Hier kann auch eine Behandlung im reinen Milchgebiss sinnvoll sein. Ein weiteres Beispiel sind stark vorstehende Zähne, welche bei einem Sturz ausgeschlagen werden können oder dazu führen können, dass ein Kind in der Schule oder in der Freizeit gehänselt wird („Hasenzähne“).